Versand: Erfüllungsort für Lieferungen ist im Verkehr mit Kaufleuten D-39164 Wanzleben OT Seehausen bzw. der Ort des betreffenden Zweigwerkes. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn sie versandbereit ist, dies dem Besteller mitgeteilt ist und sie den vereinbarten Lieferbedingungen entspricht. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers bei Normalverpackungen ohne Zusatzkosten, auf günstigstem Versandwege. Bei Franko- Lieferung wird die Versandart grundsätzlich durch uns bestimmt. Eil und Expresszuschläge werden in Rechnung gestellt. Kistenverpackung bei Fertigprodukten wird in Rechnung gestellt, jedoch bei frachtfreier Rücksendung innerhalb 30 Tagen in einwandfreiem Zustand gutgeschrieben. Spezialverpackungen werden in Rechnung gestellt. Wird diese Verpackung fracht- und verpackungsfrei in einwandfreiem Zustand innerhalb von 60 Tagen ab Lieferdatum zurückgeschickt, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 80% des Verpackungswertes. Bei Lieferung an Dritte (Verbraucher und abweichender Warenempfänger zum Besteller) erfolgt diese unfrei. Lieferung und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Lieferungen an Dritte können grundsätzlich nicht im Werksfahrzeugen durchgeführt werden. Verrechnete Einwegverpackung wird weder zurückgenommen noch gutgeschrieben. Bei Aufträgen unter Euro 1000,00 wird eine Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von 1,00 Euro/kg berechnet. Zubehör- und Ersatzlieferungen und Teillieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei; bei Auftragswerten zwischen Euro 2,60 und Euro 25,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 15,40 zuzüglich evtl. Portoauslagen berechnet. Bei Transportschäden durch Zustellung mit unseren Lkws hat der Empfänger Reklamationen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich mitzuteilen. Sollte der Transportschaden durch die Bundesbahn oder einen Spediteur entstanden sein, so hat der Empfänger zur Wahrung seiner Ansprüche gegen diese sofort eine Tatbestandsaufnahme bei der Bundesbahn oder beim Spediteur zu beantragen.